Praktischer Leitfaden

Stornorechnung und Gutschrift in der E-Rechnung: Was Sie wissen müssen

Tom Van AsbroeckMai 202612 Min. Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

In der Papierwelt war eine Gutschrift einfach: ein Dokument mit negativem Betrag, das eine fehlerhafte Rechnung korrigierte. In der Welt der strukturierten E-Rechnung ist die Sache komplizierter. Deutschland kennt drei verschiedene Konzepte, die alle umgangssprachlich "Gutschrift" genannt werden. In ZUGFeRD, XRechnung und Peppol gibt es dafür unterschiedliche Dokumenttypen mit strengen Regeln.

Dieser Leitfaden klärt die Begriffe, zeigt die korrekte Abbildung in EN 16931 und gibt Ihnen XML-Beispiele für die Praxis. Falls Sie zunächst die Grundlagen klären möchten, lesen Sie unseren Artikel Was ist eine E-Rechnung?

Kurzfassung

  • Stornorechnung und kaufmännische Gutschrift sind in der E-Rechnung identisch: beides ist eine Credit Note (Dokumenttyp 381) mit positiven Beträgen.
  • Das Gutschriftverfahren (§ 14 UStG) ist ein anderer Vorgang: der Empfänger stellt die Rechnung aus. Dokumenttyp 389 (Self-Billing).
  • Negative Beträge auf einer Credit Note (381) sind nicht zulässig. Alternative: negative Rechnung (Typ 380).
  • Jede Korrektur muss die Originalrechnung referenzieren (BT-25, Preceding Invoice Reference).
  • Gilt für ZUGFeRD, XRechnung und Peppol BIS 3.0. Alle folgen EN 16931.
Stornorechnung und Gutschrift in der E-Rechnung: Unterschiede und EN 16931 Dokumenttypen

1. Begriffsklärung: drei Konzepte, ein Wort

Das deutsche Steuerrecht (insbesondere das UStG) und der kaufmännische Sprachgebrauch verwenden den Begriff "Gutschrift" für grundlegend verschiedene Vorgänge. Das führt in der Praxis zu Verwirrung, besonders bei der Umstellung auf E-Rechnungen. Drei Konzepte müssen sauber getrennt werden:

1. Stornorechnung (Rechnungskorrektur)

Der Rechnungssteller hebt eine fehlerhafte Rechnung ganz oder teilweise auf. Er stellt ein Korrekturdokument aus, das auf die Originalrechnung verweist. In EN 16931 ist dies eine Credit Note (Dokumenttyp 381) mit positiven Beträgen.

2. Kaufmännische Gutschrift (umgangssprachlich)

Im Alltag sagen viele "Gutschrift", wenn sie eine Rechnungskorrektur meinen. Der Verkäufer schreibt dem Kunden einen Betrag gut, etwa wegen Retoure oder Preisnachlass. Technisch ist das dasselbe wie eine Stornorechnung: ein Credit Note (381) vom Rechnungssteller.

3. Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG)

Ein spezielles Abrechnungsverfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Rechnung im Namen des Leistenden ausstellt. Beide Parteien müssen sich vorher darauf einigen. Typisch bei Provisionsabrechnungen, Einkaufsgenossenschaften und Lohnfertigern. In Peppol wird dies als Self-Billing (Dokumenttyp 389) abgebildet.

Verwechslungsgefahr seit 2013

Seit der Änderung des UStG im Jahr 2013 ist der Begriff "Gutschrift" im umsatzsteuerlichen Sinne ausschließlich dem Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG vorbehalten. Was im Alltag "Gutschrift" heißt (eine Rechnungskorrektur), ist steuerrechtlich eine Stornorechnung oder Korrekturrechnung. Die falsche Bezeichnung kann zu umsatzsteuerlichen Problemen führen.

Diagramm: Stornorechnung vs. kaufmännische Gutschrift vs. Gutschriftverfahren (§ 14 UStG). Stornorechnung und kaufmännische Gutschrift verwenden Dokumenttyp 381 (Credit Note). Das Gutschriftverfahren verwendet Dokumenttyp 389 (Self-Billing).
Drei Konzepte und ihre Abbildung in EN 16931 / Peppol BIS.

2. Terminologie-Tabelle

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die drei deutschen Konzepte auf die Dokumenttypen in EN 16931, ZUGFeRD, XRechnung und Peppol abbilden:

Deutscher BegriffBedeutungWer stellt aus?EN 16931 / PeppolDokumenttyp-Code
StornorechnungVollständige Aufhebung einer RechnungRechnungsstellerCredit Note381
Gutschrift (kaufmännisch)Teilweise Korrektur, Retoure, PreisnachlassRechnungsstellerCredit Note381
Gutschrift (§ 14 UStG)Leistungsempfänger stellt Rechnung ausLeistungsempfängerSelf-Billing Invoice389

Der entscheidende Punkt: Stornorechnung und kaufmännische Gutschrift verwenden in der E-Rechnung denselben Dokumenttyp (381). Das Gutschriftverfahren nach § 14 UStG ist dagegen ein völlig anderer Vorgang mit eigenem Dokumenttyp (389).

3. Wann eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung verwenden Sie, wenn eine Rechnung fehlerhaft ist und vollständig aufgehoben werden soll. Typische Situationen:

  • Falsche Rechnungsdaten: Fehlerhafte Steuernummer, falscher Leistungszeitraum, falscher Empfänger
  • Doppelte Rechnungsstellung: Eine Leistung wurde versehentlich zweimal berechnet
  • Stornierung der Leistung: Der gesamte Auftrag wird rückgängig gemacht
  • Komplettkorrektur: Die fehlerhafte Rechnung wird storniert und eine neue, korrekte Rechnung erstellt

Bei einer Stornorechnung muss der Betrag dem vollen Rechnungsbetrag des Originals entsprechen. Sie referenziert die Originalrechnung und hebt deren steuerliche Wirkung auf. Anschließend wird, falls nötig, eine neue Rechnung mit korrekten Daten erstellt.

4. Wann eine Gutschrift?

Die kaufmännische Gutschrift verwenden Sie für Teilkorrekturen und Anpassungen:

  • Retoure: Der Kunde sendet einen Teil der Ware zurück
  • Preisnachlass: Nachträglicher Rabatt oder Skonto-Korrektur
  • Mengenabweichung: Es wurden weniger Einheiten geliefert als berechnet
  • Kulanz: Der Lieferant gewährt eine Gutschrift als Entgegenkommen

Technisch gesehen ist die kaufmännische Gutschrift in der E-Rechnung identisch mit einer Stornorechnung: beides ist ein Credit Note (381). Der Unterschied liegt nur im Umfang (Voll- vs. Teilkorrektur) und in der betriebswirtschaftlichen Begründung.

Das Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ist dagegen ein eigener Prozess. Der Leistungsempfänger erstellt die Rechnung im Namen des Leistenden. Dies erfordert eine vorherige Vereinbarung zwischen den Parteien und wird in Peppol als Self-Billing Invoice (Dokumenttyp 389) abgebildet. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Self-Billing.

5. Abbildung in EN 16931: CREDIT_NOTE und negative Beträge

Die europäische Norm EN 16931 und die darauf aufbauenden Standards (ZUGFeRD, XRechnung, Peppol BIS 3.0) kennen zwei Wege für Korrekturen. Beide sind zulässig, aber sie dürfen nicht gemischt werden:

Weg 1: Credit Note (Dokumenttyp 381) mit positiven Beträgen

Der bevorzugte und empfohlene Weg. Sie erstellen ein eigenständiges Korrekturdokument vom Typ CreditNote. Alle Beträge sind positiv. Der Dokumenttyp 381 signalisiert dem empfangenden System, dass die Beträge vom Saldo des Kunden abgezogen werden müssen. In UBL verwenden Sie die Elemente CreditNoteLine und CreditedQuantity.

Weg 2: Negative Rechnung (Dokumenttyp 380) mit negativen Beträgen

Eine reguläre Rechnung (Typ 380) mit negativen Positionsbeträgen und negativem Gesamtbetrag. Die negativen Werte tragen die Semantik der Gutschrift. Der Stückpreis bleibt positiv, die Menge wird negativ.

Vergleich Credit Note (Typ 381) mit positiven Beträgen vs. Negative Rechnung (Typ 380) mit negativen Beträgen. Beide Wege sind in EN 16931 zulässig, dürfen aber nicht gemischt werden.
Credit Note (381) vs. Negative Rechnung (380): zwei Wege, die nicht gemischt werden dürfen.

Keine negativen Beträge auf Credit Notes

Negative Beträge auf einem Credit Note (381) sind nicht zulässig. Der Dokumenttyp signalisiert bereits, dass es sich um eine Gutschrift handelt. Negative Beträge würden eine Doppelnegation erzeugen. Peppol-Validatoren lehnen solche Dokumente ab (z. B. Regel BR-27: "Item net price shall NOT be negative").

Mehr zur Logik hinter dieser Regel finden Sie in unserem englischen Artikel Why You Can't Use Negative Amounts on a Peppol Credit Note.

 Credit Note (381)Negative Rechnung (380)
DokumenttypCreditNote (381)Invoice (380)
PositionsbeträgePositivNegativ
StückpreisPositivPositiv (Menge negativ)
GesamtbetragPositivNegativ
Gutschrift-SignalDokumenttyp (381)Negative Beträge
UBL-ElementCreditNoteLineInvoiceLine
Ablaufdiagramm einer Rechnungskorrektur per Credit Note über Peppol: Fehler erkennen, Credit Note erstellen, Originalrechnung referenzieren, validieren, versenden.
So läuft eine Rechnungskorrektur per Credit Note über das Peppol-Netzwerk ab.

6. XML-Beispiele in ZUGFeRD und XRechnung

Stornorechnung als Credit Note (UBL / XRechnung)

Eine vollständige Stornierung der Rechnung INV-2026-042. Alle Beträge sind positiv. Der Dokumenttyp 381 und die BillingReference auf die Originalrechnung signalisieren die Korrektur:

<!-- Stornorechnung (Credit Note, Typ 381) - Beträge POSITIV -->
<CreditNote xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CreditNote-2">
  <ID>CN-2026-001</ID>
  <IssueDate>2026-05-12</IssueDate>
  <CreditNoteTypeCode>381</CreditNoteTypeCode>
  <Note>Stornierung der Rechnung INV-2026-042</Note>

  <!-- Referenz auf die stornierte Originalrechnung (BT-25) -->
  <BillingReference>
    <InvoiceDocumentReference>
      <ID>INV-2026-042</ID>
    </InvoiceDocumentReference>
  </BillingReference>

  <CreditNoteLine>
    <ID>1</ID>
    <CreditedQuantity unitCode="EA">10</CreditedQuantity>
    <LineExtensionAmount currencyID="EUR">1000.00</LineExtensionAmount>
    <Item>
      <Name>Beratungsstunden April</Name>
    </Item>
    <Price>
      <PriceAmount currencyID="EUR">100.00</PriceAmount>
    </Price>
  </CreditNoteLine>

  <LegalMonetaryTotal>
    <TaxExclusiveAmount currencyID="EUR">1000.00</TaxExclusiveAmount>
    <TaxInclusiveAmount currencyID="EUR">1190.00</TaxInclusiveAmount>
    <PayableAmount currencyID="EUR">1190.00</PayableAmount>
  </LegalMonetaryTotal>
</CreditNote>

Teilgutschrift als Credit Note (UBL / XRechnung)

Eine Teilgutschrift für 3 retournierte Einheiten. Gleicher Dokumenttyp (381), aber nur ein Teil des Originalbetrags:

<!-- Kaufmännische Gutschrift / Teilgutschrift (Credit Note, Typ 381) -->
<CreditNote xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CreditNote-2">
  <ID>CN-2026-002</ID>
  <IssueDate>2026-05-12</IssueDate>
  <CreditNoteTypeCode>381</CreditNoteTypeCode>
  <Note>Gutschrift für 3 retournierte Einheiten</Note>

  <BillingReference>
    <InvoiceDocumentReference>
      <ID>INV-2026-042</ID>
    </InvoiceDocumentReference>
  </BillingReference>

  <CreditNoteLine>
    <ID>1</ID>
    <CreditedQuantity unitCode="EA">3</CreditedQuantity>
    <LineExtensionAmount currencyID="EUR">300.00</LineExtensionAmount>
    <Item>
      <Name>Beratungsstunden April (Retoure)</Name>
    </Item>
    <Price>
      <PriceAmount currencyID="EUR">100.00</PriceAmount>
    </Price>
  </CreditNoteLine>

  <LegalMonetaryTotal>
    <TaxExclusiveAmount currencyID="EUR">300.00</TaxExclusiveAmount>
    <TaxInclusiveAmount currencyID="EUR">357.00</TaxInclusiveAmount>
    <PayableAmount currencyID="EUR">357.00</PayableAmount>
  </LegalMonetaryTotal>
</CreditNote>

Alternative: Negative Rechnung (Typ 380)

Dieselbe Korrektur als negative Rechnung. Der Dokumenttyp bleibt 380 (Invoice), aber die Beträge sind negativ:

<!-- Negative Rechnung (Typ 380) - Beträge NEGATIV -->
<Invoice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:Invoice-2">
  <ID>INV-2026-099</ID>
  <IssueDate>2026-05-12</IssueDate>
  <InvoiceTypeCode>380</InvoiceTypeCode>

  <BillingReference>
    <InvoiceDocumentReference>
      <ID>INV-2026-042</ID>
    </InvoiceDocumentReference>
  </BillingReference>

  <InvoiceLine>
    <ID>1</ID>
    <InvoicedQuantity unitCode="EA">-10</InvoicedQuantity>
    <LineExtensionAmount currencyID="EUR">-1000.00</LineExtensionAmount>
    <Item>
      <Name>Beratungsstunden April (Storno)</Name>
    </Item>
    <Price>
      <PriceAmount currencyID="EUR">100.00</PriceAmount>
    </Price>
  </InvoiceLine>

  <LegalMonetaryTotal>
    <TaxExclusiveAmount currencyID="EUR">-1000.00</TaxExclusiveAmount>
    <TaxInclusiveAmount currencyID="EUR">-1190.00</TaxInclusiveAmount>
    <PayableAmount currencyID="EUR">-1190.00</PayableAmount>
  </LegalMonetaryTotal>
</Invoice>

ZUGFeRD (CII-Syntax)

In ZUGFeRD basiert die XML-Struktur auf CII (Cross Industry Invoice). Der Dokumenttyp-Code bleibt 381 für eine Credit Note. Das XML wird in eine PDF/A-3-Datei eingebettet:

<!-- ZUGFeRD Credit Note (CII-Syntax, Typ 381) -->
<rsm:CrossIndustryInvoice
  xmlns:rsm="urn:un:unece:uncefact:data:standard:CrossIndustryInvoice:100"
  xmlns:ram="urn:un:unece:uncefact:data:standard:ReusableAggregateBusinessInformationEntity:100">

  <rsm:ExchangedDocument>
    <ram:ID>CN-2026-001</ram:ID>
    <ram:TypeCode>381</ram:TypeCode>
    <ram:IssueDateTime>
      <udt:DateTimeString format="102">20260512</udt:DateTimeString>
    </ram:IssueDateTime>
  </rsm:ExchangedDocument>

  <!-- Referenz auf stornierte Rechnung -->
  <rsm:SupplyChainTradeTransaction>
    <ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
      <ram:InvoiceReferencedDocument>
        <ram:IssuerAssignedID>INV-2026-042</ram:IssuerAssignedID>
      </ram:InvoiceReferencedDocument>
    </ram:ApplicableHeaderTradeSettlement>
  </rsm:SupplyChainTradeTransaction>

</rsm:CrossIndustryInvoice>

Mehr zum ZUGFeRD-Format und seinen Profilen finden Sie in unserem ZUGFeRD Format-Guide.

7. Praxis-Tipps

Immer die Originalrechnung referenzieren

Jede Credit Note muss im Feld BT-25 (Preceding Invoice Reference) die Rechnungsnummer des Originals enthalten. Ohne diese Referenz kann der Empfänger die Gutschrift nicht zuordnen. Viele Validatoren lehnen Dokumente ohne diese Referenz ab.

Buchhaltungssoftware prüfen

Viele Buchhaltungsprogramme erzeugen bei einer "Gutschrift" automatisch negative Beträge. Das funktioniert nur, wenn das Programm den Dokumenttyp 380 (negative Rechnung) verwendet. Wenn es stattdessen Typ 381 (Credit Note) mit negativen Beträgen erzeugt, wird die Validierung fehlschlagen.

Vor dem Versand validieren

Nutzen Sie unseren kostenlosen Peppol Validator oder ZUGFeRD Validator, um Ihre Gutschriften vor dem Versand zu prüfen. Ein abgelehntes Dokument erreicht den Empfänger nie.

"Gutschrift" auf dem Dokument richtig verwenden

Wenn Sie eine Rechnungskorrektur erstellen, vermeiden Sie den Begriff "Gutschrift" im Dokumenttext, um umsatzsteuerliche Verwechslungen auszuschließen. Verwenden Sie stattdessen "Stornorechnung", "Rechnungskorrektur" oder "Korrekturrechnung". Der Begriff "Gutschrift" ist umsatzsteuerlich dem Gutschriftverfahren vorbehalten.

Offizielle Quellen konsultieren

Das BMF-FAQ zur E-Rechnung beantwortet häufige Fragen zur Umsetzung des Wachstumschancengesetzes. Die EU-Richtlinie 2014/55/EU definiert die europäischen Grundlagen für die elektronische Rechnungsstellung. Die KoSIT-Seite zu XRechnung dokumentiert den deutschen CIUS-Standard.

Stornorechnungen und Gutschriften über Peppol versenden?

e-invoice.be ist ein zertifizierter Peppol Access Point. Senden Sie Ihre Gutschrift als PDF per E-Mail. Wir generieren automatisch das korrekte Peppol-XML mit dem richtigen Dokumenttyp und positiven Beträgen. Keine Konfiguration, keine Validierungsfehler.

8. Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Gutschrift?

Eine Stornorechnung hebt eine fehlerhafte Rechnung vollständig auf und wird vom Rechnungssteller ausgestellt. Eine Gutschrift im kaufmännischen Sinne ist ebenfalls eine Korrektur durch den Rechnungssteller. Das umsatzsteuerliche Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ist dagegen eine Rechnung, die der Leistungsempfänger im Namen des Leistenden ausstellt. In der E-Rechnung werden beide als CREDIT_NOTE (Dokumenttyp 381) abgebildet.

Kann ich negative Beträge in einer Gutschrift nach EN 16931 verwenden?

Nein. Bei einer Credit Note (Dokumenttyp 381) müssen alle Beträge positiv sein. Der Dokumenttyp selbst signalisiert die Gutschrift. Negative Beträge würden zu einer Doppelnegation führen und die automatisierte Verarbeitung stören. Wenn Sie negative Beträge verwenden möchten, müssen Sie eine negative Rechnung (Dokumenttyp 380) erstellen.

Wie bilde ich eine Stornorechnung in ZUGFeRD oder XRechnung ab?

In ZUGFeRD verwenden Sie den Dokumenttyp 381 (Credit Note) mit einer Referenz auf die Originalrechnung im Element BillingReference. In XRechnung verwenden Sie ebenfalls den Dokumenttyp 381 und referenzieren die Originalrechnung über die BillingReference mit der Rechnungsnummer des Originals.

Was ist das Gutschriftverfahren nach § 14 UStG?

Das Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ist ein besonderes Abrechnungsverfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Rechnung im Namen des Leistenden ausstellt. Es wird häufig bei Provisionsabrechnungen, Einkaufsgenossenschaften und Lohnfertigern eingesetzt. In Peppol wird dies als Self-Billing (Dokumenttyp 389) abgebildet.

Muss ich bei einer Stornorechnung die Originalrechnung referenzieren?

Ja. Die EN 16931 verlangt bei einer Credit Note die Angabe der Referenz auf die Originalrechnung im Feld BT-25 (Preceding Invoice Reference). Ohne diese Referenz kann der Empfänger die Gutschrift nicht zuordnen, und viele Validatoren werden die Rechnung ablehnen.

Welche Dokumenttypen gibt es für Korrekturen in Peppol BIS 3.0?

Peppol BIS 3.0 kennt für Korrekturen zwei Wege: die Credit Note (Dokumenttyp 381) mit positiven Beträgen, bei der der Dokumenttyp die Korrektur signalisiert, und die negative Rechnung (Dokumenttyp 380) mit negativen Beträgen. Beide Varianten sind zulässig, aber sie dürfen nicht gemischt werden.

Wie unterscheidet sich eine Gutschrift in Deutschland von anderen EU-Ländern?

In Deutschland hat der Begriff Gutschrift eine doppelte Bedeutung: die kaufmännische Gutschrift (Rechnungskorrektur) und das Gutschriftverfahren nach § 14 UStG (Self-Billing). In anderen EU-Ländern gibt es diese Verwechslungsgefahr nicht, da Credit Note eindeutig eine Rechnungskorrektur meint. Seit 2013 hat der deutsche Gesetzgeber klargestellt, dass nur das Gutschriftverfahren nach § 14 UStG eine echte Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist.

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