Verzugszinsen für verspätete Zahlungen in Deutschland berechnen. B2B und B2C. Aktuelle Basiszinssätze. Alles geschieht in Ihrem Browser. Ihre Daten verlassen niemals Ihren Computer.
B2B (Handelsgeschäfte): Der Verzugszinssatz beträgt Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Zusätzlich fällt eine Pauschale von €40 pro Rechnung an (§ 288 Abs. 5 BGB).
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Verzugszinsen sind die gesetzlichen Zinsen, die ein Gläubiger verlangen kann, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird. In Deutschland ist dies in § 288 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Bei Handelsgeschäften zwischen Unternehmen (B2B) tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch ein.
Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst wird.
Verzugszinsen werden tageweise mit folgender Formel berechnet:
Wenn die verspätete Zahlung über einen Halbjahreswechsel hinausgeht (z.B. von Juni bis August), werden die Zinsen anteilig für jede Periode mit dem jeweiligen Zinssatz berechnet. Unser Rechner macht das automatisch.
Zählen Sie die Kalendertage zwischen dem Fälligkeitsdatum und dem tatsächlichen Zahlungsdatum.
Für B2B: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte. Für B2C: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank veröffentlicht.
Multiplizieren Sie den Rechnungsbetrag mit dem Zinssatz und der Anzahl der Tage, geteilt durch 365.
Der Verzugszinssatz beträgt Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz wird alle 6 Monate angepasst (1. Januar und 1. Juli). Zusätzlich hat der Gläubiger Anspruch auf eine Pauschale von €40.
Der Verzugszinssatz beträgt Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Keine Pauschale. Eine Mahnung ist in der Regel erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen.
Bei B2B-Transaktionen hat der Gläubiger gemäß § 288 Abs. 5 BGB Anspruch auf eine Pauschale von €40 pro überfälliger Rechnung. Diese Pauschale dient als Entschädigung für die internen Verwaltungskosten des Forderungseinzugs. Sie ist ohne Nachweis eines konkreten Schadens fällig.
Darüber hinaus kann der Gläubiger auch weitergehende Beitreibungskosten geltend machen (z.B. Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten), soweit diese angemessen und nachweisbar sind. Die Pauschale wird auf solche weitergehenden Kosten angerechnet.
| Periode | Basiszinssatz | Verzugszinssatz |
|---|---|---|
| H1 2026 | 2.27% | 11.27% |
| H2 2025 | 2.27% | 11.27% |
| H1 2025 | 2.27% | 11.27% |
| H2 2024 | 3.37% | 12.37% |
| H1 2024 | 3.62% | 12.62% |
| H2 2023 | 3.12% | 12.12% |
| H1 2023 | 1.62% | 10.62% |
| Periode | Basiszinssatz | Verzugszinssatz |
|---|---|---|
| H1 2026 | 2.27% | 7.27% |
| H2 2025 | 2.27% | 7.27% |
| H1 2025 | 2.27% | 7.27% |
| H2 2024 | 3.37% | 8.37% |
| H1 2024 | 3.62% | 8.62% |
| H2 2023 | 3.12% | 8.12% |
| H1 2023 | 1.62% | 6.62% |
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Verzugszinsen sind die gesetzlichen Zinsen, die ein Glaeubiger verlangen kann, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird. Bei B2B-Transaktionen (Handelsgeschaefte) betraegt der Verzugszinssatz Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte. Bei B2C-Transaktionen (Verbrauchergeschaefte) betraegt er Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 288 BGB.
Im ersten Halbjahr 2026 betraegt der Basiszinssatz 2,27%. Daraus ergibt sich ein B2B-Verzugszinssatz von 11,27% (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte) und ein B2C-Verzugszinssatz von 7,27% (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte).
Bei jeder verspaeteten Zahlung einer B2B-Rechnung hat der Glaeubiger Anspruch auf eine Pauschale von EUR 40 fuer Beitreibungskosten. Dieser Betrag ist gemaess Paragraph 288 Abs. 5 BGB ohne Nachweis eines konkreten Schadens faellig. Die Pauschale wird auf weitergehende Beitreibungskosten angerechnet.
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjaehlrich zum 1. Januar und 1. Juli festgesetzt. Er orientiert sich am Leitzins der Europaeischen Zentralbank (EZB). Die aktuelle Hoehe wird im Bundesanzeiger veroeffentlicht.
Bei B2B-Transaktionen kommt der Schuldner spaetestens 30 Tage nach Faelligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (Paragraph 286 Abs. 3 BGB). Bei B2C-Transaktionen ist in der Regel eine Mahnung erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen.
Wenn die verspaetete Zahlung ueber einen Halbjahreswechsel hinausgeht (z.B. von Juni bis August), werden die Zinsen anteilig fuer jede Periode mit dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Unser Rechner macht das automatisch.
Die Verzugszinsen sind in Paragraph 288 BGB (Buergerliches Gesetzbuch) geregelt. Fuer B2B-Transaktionen gilt Absatz 2 (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte) und fuer B2C-Transaktionen Absatz 1 (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte). Die Schadenspauschale von EUR 40 ist in Absatz 5 geregelt.
Ja, dieser Verzugszinsenrechner ist vollstaendig kostenlos. Alle Berechnungen erfolgen in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server uebermittelt. Keine Registrierung erforderlich.
Ja. Neben den Verzugszinsen und der Pauschale von EUR 40 (B2B) koennen Sie auch weitergehende Beitreibungskosten geltend machen. Dazu gehoeren unter anderem Rechtsanwaltskosten, Inkassokosten oder Kosten fuer Mahnschreiben, sofern diese nachweisbar und angemessen sind.
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